Kennzahlen ohne Handarbeit
Auslastung, Umsatz je Rechtsgebiet, offene Fristen und Abrechnungsstand laufen zusammen und werden zu einem verständlichen Kanzlei-Report verdichtet, monatlich und ohne Zuarbeit.
Recherchieren, formulieren, nachschlagen, zuordnen: Arbeit, die keine fachliche Beurteilung erfordert, aber den Tag füllt. KI kann diese Arbeit übernehmen. Für Berufsgeheimnisträger ist vorher jedoch der Rahmen zu klären: Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 3 StGB, § 43e BRAO, § 62a StBerG, § 26a BNotO und DSGVO. Als hätte jedes Mandat eine Assistenz, die jede Akte gelesen hat – die Würdigung bleibt beim Berufsträger.
Als hätte jedes Mandat eine Assistenz, die jede Akte gelesen hat – die Würdigung bleibt beim Berufsträger.
Auslastung, Umsatz je Rechtsgebiet, offene Fristen und Abrechnungsstand laufen zusammen und werden zu einem verständlichen Kanzlei-Report verdichtet, monatlich und ohne Zuarbeit.
Fristen, Kündigungs- und Verlängerungstermine werden laufend überwacht und rechtzeitig mit Zuständigkeit gemeldet. Ein zusätzlicher Kontrollpunkt neben Ihrer Fristenkontrolle. Ergänzt Ihre organisatorische Fristenkontrolle, ersetzt sie nicht – Fristenkalender, Vorfrist und Ausgangskontrolle bleiben in der Verantwortung des Berufsträgers.
Das Mandantengespräch wird mitgeschrieben und in Ihre Aktenvermerk-Vorlage übertragen, inklusive Aufgaben und Fristen. Nachbereitung am Abend entfällt. Aufzeichnung nur mit dokumentierter Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer – ohne Einwilligung ist der Mitschnitt nach § 201 StGB strafbar. Das Einwilligungs-Handling ist Teil des Workflows.
Fachkräfte sind knapp, die regulatorischen Anforderungen nehmen zu, und Mandanten erwarten zunehmend beratende statt rein abwickelnde Leistungen. Im Tagesgeschäft bleibt dafür wenig Zeit.
Recherchieren, formulieren, nachschlagen, zuordnen: Tätigkeiten, die Konzentration binden, aber keine Berufsträger-Entscheidung verlangen.
Die eigentliche Wertschöpfung wird verschoben, weil der Tag für Routine draufgegangen ist.
Die Antwort existiert längst in der Kanzlei, verstreut in Ordnern, Postfächern und Köpfen.
Gesucht wird über Dateinamen und gewachsene Ablagelogik statt über Inhalte.
Copy-Paste zwischen Browser, Word, Outlook, DATEV und DMS, bis alle Fakten beisammen sind.
Informationen zu einem Mandat liegen in einzelnen Postfächern, Statusabfragen laufen per Mail.
Entwurf, Zusammenfassung und Zuordnung kommen vorbereitet, die Würdigung bleibt beim Berufsträger.
Routineschritte laufen im Hintergrund, die frei werdende Zeit fließt in Mandatsarbeit.
Die Kanzlei antwortet auf Basis der eigenen Akten, mit Quellenangabe zum Nachprüfen.
Dokumente werden inhaltlich durchsuchbar, auch für neue Teammitglieder ab Tag eins.
Der echte Datenstand des Mandats an einer Stelle, ohne Copy-Paste zwischen Systemen.
Vorgänge, Status und Kommunikation laufen an der Akte zusammen, nachvollziehbar für alle Beteiligten.
Sie ist eine Haftungsfrage. Und genau deshalb entscheiden sich viele Kanzleien heute zwischen zwei schlechten Optionen.
Der Einsatz von KI wird in der Kanzlei untersagt.
Der Einsatz wird nicht geregelt, sondern stillschweigend hingenommen.
Deshalb ist Entlastung keine Frage eines Tools, sondern der konkreten Aufgabe im Kanzleialltag.
Verantwortung für Mandate, Team und Wirtschaftlichkeit, bei wachsendem Fachkräftemangel und steigender Regulatorik.
Fakten liegen in vier Programmen statt an einem Ort, und Recherche im offenen Netz liefert keine belastbaren Fundstellen.
Bescheide gegenchecken, Rückfragen formulieren, Recherche nebenbei, und abends noch die Mails.
Bei jeder Frage muss das Team unterbrochen werden, und die gewachsene Ablagestruktur kennt niemand von außen.
Auskünfte und Löschanfragen kosten Tage, weil jedes System einzeln durchsucht werden muss.
Unsere Lösungen genügen den Anforderungen an Berufsträger, vom ersten Mandantenkontakt bis in das Rechenzentrum, technisch, rechtlich und organisatorisch.
AVV & Verschwiegenheitsverpflichtung greifen entlang der gesamten Kette, an jeder Übergabestelle vertraglich und technisch abgesichert.
Datenübergabe verschlüsselt, Einwilligung dokumentiert.
§ 43e BRAO, § 62a StBerG und § 203 StGB, Rollen- und Zugriffsrechte pro Mandat.
§ 203 StGBAVV nach Art. 28 DSGVO, ISMS nach ISO/IEC 27001, DSMS und ISO/IEC 42001, Verschlüsselung at rest und in transit (TLS 1.3).
C5 Typ 2 des Betreibers, souveräne Cloud DE, keine Drittlandverarbeitung.
Datenübergabe verschlüsselt, Einwilligung dokumentiert.
Einwilligung§ 43e BRAO, § 62a StBerG und § 203 StGB, Rollen- und Zugriffsrechte pro Mandat.
§ 203 StGBAVV nach Art. 28 DSGVO, ISMS nach ISO/IEC 27001, DSMS und ISO/IEC 42001, Verschlüsselung at rest und in transit (TLS 1.3).
AVV Art. 28C5 Typ 2 des Betreibers, souveräne Cloud DE, keine Drittlandverarbeitung.
C5 Typ 2Jede Weitergabestufe ist vertraglich und technisch abgesichert. Das ist die Kette, die Berufsträger von uns erwarten dürfen.
Unsere Anwendungsfälle entstehen gemeinsam mit ReFas, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren.
Werte aus umgesetzten Kundenprojekten von NOVUM DIGITAL®, gemessen an den jeweils automatisierten Teilprozessen. Keine repräsentative Studie, die Ergebnisse variieren je nach Ausgangslage.



„Mit NOVUM haben wir Mandanten-Onboarding und Aktenanlage endlich vom Sekretariat entkoppelt – die berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Bewertung haben wir dabei selbst getroffen."
Aktiv im Fachbereich für den Tax- & Legal-Sektor. Wir kennen die regulatorischen Anforderungen des Berufsstands.
Erprobte Abläufe aus echten Kanzleien, nicht generische Tool-Empfehlungen.
Wir verstehen Akten, Fristen, Vorgänge und Verschwiegenheit, und übersetzen sie in saubere digitale Prozesse.
Datenschutzmanagementsystem, ISMS nach ISO/IEC 27001 und KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001 als Fundament. Zertifikate und Testate legen wir auf Anfrage offen.
KI in der Kanzlei ist eine Frage der Gewöhnung, nicht nur der Technik. Deshalb nehmen wir das ganze Team mit, statt ein weiteres Tool zu hinterlassen.
So sieht Automatisierung typischerweise aus, je nachdem wo Sie stehen.
Ja. Grundlage sind § 43e BRAO, § 62a StBerG und § 26a BNotO in Verbindung mit § 203 Abs. 3 StGB: Dienstleistervertrag in Textform, Belehrung und Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Weiterverpflichtung eingesetzter Unterauftragnehmer sowie Beschränkung auf das für die Leistung Erforderliche.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich in deutschen Rechenzentren; der Rechenzentrumsbetreiber verfügt über ein C5-Testat Typ 2. Keine Drittlandverarbeitung, keine Spiegelung außerhalb der EU. Backups liegen geografisch getrennt, ebenfalls innerhalb der EU.
Eine pauschale Zusage gibt es nicht: Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Wir stellen die Unterlagen bereit, die Versicherer üblicherweise prüfen – Vertrag nach § 43e BRAO bzw. § 62a StBerG, AVV nach Art. 28 DSGVO, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Nachweise des Rechenzentrumsbetreibers. Die Abstimmung mit Ihrem Versicherer bleibt erforderlich.
Das Schlüsselmanagement erfolgt in Luxemburg innerhalb der EU und ist vom Rechenzentrumsbetrieb getrennt. Für Dienstleister außerhalb Deutschlands weisen wir einen vergleichbaren Geheimnisschutz vertraglich nach. Novum-Mitarbeitende haben nur rollenbasierten, protokollierten Zugriff auf das für die Leistung Notwendige. Mandantendaten selbst bleiben verschlüsselt.
Wir folgen einem dokumentierten Incident-Response-Prozess innerhalb unseres ISMS: Sofortmeldung an Ihre Kanzlei, forensische Analyse, Eindämmung und DSGVO-konforme Meldung gemäß Art. 33 innerhalb von 72 Stunden. Sie erhalten einen vollständigen Vorfallbericht für Ihre eigene Dokumentation.
Nur mit dokumentierter Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer. Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ohne Einwilligung ist nach § 201 StGB strafbar. Der Workflow holt die Einwilligung ein und protokolliert sie; ohne Einwilligung bleibt die Aufzeichnung deaktiviert.
Die Aufbewahrung richtet sich nach Ihren berufs- und steuerrechtlichen Pflichten, insbesondere § 50 BRAO, § 66 StBerG und § 147 AO. Löschfristen, Aufbewahrungsklassen und Ausnahmen legen wir je Aktentyp fest und setzen sie technisch um; Löschungen werden protokolliert.
In der Regel nicht. Wir setzen auf Ihren bestehenden Abläufen und Systemen auf und schließen die Lücken zwischen den Insellösungen, statt alles zu ersetzen.
Nein. Genau dafür sind wir da: Wir übernehmen Einrichtung, Integration und Schulung und begleiten die Adoption im Team.
Das hängt von Kanzleigröße und Anwendungsfällen ab. Die Digitalisierungs-Analyse ist kostenlos und unverbindlich, danach erhalten Sie eine konkrete Einschätzung.
Wenn Sie bereits vollständig automatisiert arbeiten und keine Handarbeit im Onboarding, in der Aktenanlage oder Dokumentenablage haben, bringt eine Analyse wenig. Für alle anderen lohnt der Blick.
Nein. Die eingesetzten Modelle werden nicht mit Ihren Mandantendaten trainiert; das Training ist vertraglich ausgeschlossen. Die Modelle werden in europäischen Rechenzentren betrieben, die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines AVV nach Art. 28 DSGVO ohne Drittland-Übermittlung.
Ihre Daten und Prozesse hängen nicht an einem einzelnen Modell. Die Plattform ist modell-unabhängig aufgebaut, sodass ein Wechsel möglich ist, ohne Ihre Inhalte, Vorlagen oder Freigaben zu verlieren.
Zugriffe, Freigaben und KI-Nutzung werden protokolliert. Für die eingesetzten Assistenzsysteme gelten die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 und die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung; eine DSFA nach Art. 35 DSGVO prüfen wir anlassbezogen mit Ihnen. Statt Freigaben rückwirkend zu rekonstruieren, entsteht der Nachweis laufend und ist pro Mandat auswertbar.
Indem es einen freigegebenen, einfachen Weg gibt. Ein gemeinsamer Zugang mit Rollen und Budgets ist im Alltag bequemer als der private Account, damit verschwindet der Anreiz zur Umgehung.
Nein. Wir setzen auf Ihren bestehenden Systemen auf und verbinden sie, statt eine weitere Insel mit doppelter Datenpflege und zweitem Passwort zu schaffen.